Wahlen
Periodisch wiederkehrende, allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Lebensgrundlage aller parlamentarischen Demokratien der freien Welt.
Wer wählt, wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit, übt direkt oder indirekt Einfluss aus, vertritt seine eigenen Interessen und entscheidet über die Zusammensetzung der Volksvertretungen in Bund und Ländern, in den Landkreisen und Gemeinden sowie in der Europäischen Union.
Bundestagswahl
Der Bundestag besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Kommunalwahlen
Die Mitglieder des Gemeinderates, des Kreistages sowie der Bürgermeister und der Landrat werden alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Bürgerbegehren|Bürgerentscheid
Die Bürger können beantragen, dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden.
Europawahl
Als einziges EU-Organ werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments alle fünf Jahre in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union gewählt.
Sie haben Fragen zu den Wahlen?
Dann melden Sie sich gerne bei unseren Ansprechpersonen der Gemeinde Altenbeken. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema.