Bürgerbegehren | Bürgerentscheid
Mit dem Bürgerbegehren können Bürger beantragen, an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst zu entscheiden. Der Rat kann dem Begehren entsprechen. Entspricht der Rat dem Begehren nicht, so folgt ein Bürgerentscheid.
Findet hier das Begehren eine Mehrheit hat dies die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Damit kann entweder ein Vorhaben initiiert werden oder auch eine Entscheidung des Rates umgedreht werden.
Grundsätzlich gilt, dass nur über solche Angelegenheiten beschlossen werden kann, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Entschieden werden kann nicht über Angelegenheiten, die dem Bürgermeister vorbehalten sind (zum Beispiel über Fragen der inneren Organisation der Verwaltung, über Personalangelegenheiten). Ausgeschlossen sind auch Entscheidungen über den Haushalt und die Gebühren. Gleiches gilt für Bauleitpläne und alle Vorhaben, für deren Zulassung ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Bei diesen Verfahren findet nämlich bereits eine intensive und gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung statt.
Nationalpark in der Egge - Ja oder Nein?
Fast 20 Jahre nach der erfolgreichen Gründung des Nationalparks Eifel soll in Nordrhein-Westfalen ein zweites Großschutzgebiet errichtet werden. Darüber hat die Landesregierung im vergangenen Jahr informiert.
Nationalparke sind Landschaften, in denen die Natur sich selbst und ihren eigenen Gesetzen überlassen bleibt. Eingriffe von außen sind nicht erlaubt. „Natur Natur sein lassen“ ist der Grundsatz. Die Politik setzt im Rahmen des Beteiligungsprozesses auf eine breite Teilnahme der Bevölkerung.
In den Kreisen Höxter und Paderborn schlossen sich im letzten Jahr Nationalparkbefürworterinnen und -befürworter zusammen, um unter der Überschrift „Ja! zu unserem Nationalpark Egge“ ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen. Ziel der Befürworter: die Bewerbung der heimischen Region für einen Nationalpark in der Egge.
Bis zum 5. Februar 2024 gingen beim Kreis Paderborn 12.431 Unterschriften für einen Nationalpark ein, von denen 11.521 als gültige Stimmen gezählt wurden. Aus dem Gemeindegebiet Altenbeken konnten 493 Stimmen festgemacht werden
Am 18. März entschied schließlich der Kreistagssitzung über das Bürgerbegehren.
Mit folgendem Ergebnis: das Bürgerbegehren wurde abgelehnt. Eine politische Mehrheit für eine Bewerbung zum Nationalpark fand sich nicht. Nun wird es einen Bürgerentscheid geben.
Stimmen dann genug Menschen für eine Bewerbung, könnte die Egge Nationalpark werden. Die abschließende Entscheidung trifft später die Landesregierung.