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Hinweisgeberschutz

Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen in der Gemeindeverwaltung Altenbeken? Auf diesem sicheren Weg können Sie diese melden. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

An wen richtet sich die Interne Meldestelle für Hinweisgebende?

Dieses Meldesystem – Interne Meldestelle für Hinweisgebende – richtet sich an alle Mitarbeitende der Gemeinde Altenbeken und an alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der Gemeinde Altenbeken Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (zum Beispiel Lieferanten).

Welche Inhalte kann ich melden?

Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass Mitarbeitende der Gemeinde Altenbeken nicht im Interesse der Gemeinde oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, gegen Vergaberegelungen verstoßen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, wenn Sie das melden.

Die Schwerpunkte der Internen Meldestelle für Hinweisgebende sind Korruption und Wirtschaftsdelikte, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln (Compliance-Verstöße) sowie Verstöße nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie.

Bitte beachten Sie, dass die Interne Meldestelle für Hinweisgebende nicht zur Meldung von Notfällen geeignet ist! Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste. Die Bearbeitung der Meldungen durch Interne Meldestelle für Hinweisgebende (Fachbereichsleitung Zentrale Dienste) erfolgt während der regulären Dienstzeiten.

Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?

Meldungen können Sie bei der Internen Meldestelle für Hinweisgebende der Gemeinde Altenbeken abgeben per Telefon, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch. Kontakt zur Internen Meldestelle für Hinweisgebende:

Schriftlich

Gemeinde Altenbeken
Leitung Fachbereich 1 -Zentrale Dienste-

„Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz“
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Per Einwurf in den Briefkasten der Internen Meldestelle im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung

Telefonisch

Gemeinde Altenbeke
Tel: 05255 12 00 16

Neben der internen Meldestelle haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Meldung bei der externen Meldestelle beim Bundesministerium für Justiz abzugeben. Interne Meldungen sind jedoch häufig der effektivste Weg den Verstoß am schnellsten zu untersuchen und abstellen zu können.

Wie läuft eine Meldung ab?

  1. Die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wäre für die Bearbeitung hilfreich. Eine Meldung kann jedoch auch ohne Angabe der persönlichen Daten erfolgen. Die Angaben werden vertraulich behandelt.
  2. Sie machen eine Angabe zum Schwerpunkt Ihrer Meldung.
  3. Formulieren Sie Ihre Meldung in eigenen Worten.
  4. Nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  5. Ihre Meldungen nehmen wir auf, bearbeiten sie oder holen Einkünfte bei der hierfür zuständigen Stelle ein. Genaue Informationen zu den Schwerpunkten erhalten Sie während des Meldeprozesses, wenn Sie uns eine Kontaktmöglichkeit angeben.

Wie werden meine Daten geschützt?

Oberstes Prinzip der Internen Meldestelle ist Ihr Schutz als Hinweisgebende.

Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als Hinweis gebender Person, zum Beispiel zur Anforderung weiterer Informationen, gilt das Vertraulichkeitsgebot.

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der in Artikel 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung normierten Grundsätze verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Hinweis

Die Interne Meldestelle für Hinweisgebende der Gemeinde Altenbeken wurde auf Grundlage der Whistleblower-Richtlinie oder Whistleblower-RL (WBRL), Richtlinie (EU) 2019/1937 eingerichtet.