27. Februar 2024
Lärmaktionsplan der Gemeinde Altenbeken
Der Lebensraum der Menschen ist stets mit Geräuschen verbunden. Mit Geräuschen, die erwünscht und verträglich sind und mit solchen, die als störend empfunden werden. Dieses wird als Lärm bezeichnet. Ab wann ein Geräusch als Lärm wahrgenommen wird, ist rein subjektiv.
Neben Wohn- und Freizeitlärm sowie Gewerbelärm gehört Verkehrslärm zu den unangenehmsten Hauptlärmquellen. Bedingt durch die hohe Mobilität der Gesellschaft belasten Straßen-, Eisenbahn - und Fluglärm große Teile der Bevölkerung. Die Folgen sind Stress und erhöhte gesundheitliche Störungen (z.B. Nervosität, Schlafstörungen, Konzentrationsmängel bis zu Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen).
Durch die Lärmaktionsplanung ist den Städten und Gemeinden ein Instrument an die Hand gegeben worden, durch das schädliche Auswirkungen und Lärmbelästigung durch Umgebungslärm wirksam und umfassend verringert werden und ihnen vorgebeugt werden kann. Die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger wird gesteigert und ruhige Gebiete erhalten.
Der erste Schritt der Lärmaktionsplanung besteht darin, die vom LANUV veröffentlichten Lärmkarten auszuwerten, die Betroffenheit der Gemeinde Altenbeken zu analysieren und die Ergebnisse der Lärmkartierung festzuhalten.
Gem. § 47d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes zu beteiligen und deren Mitwirkung zu ermöglichen.
Im Rahmen der frühzeitigen Mitwirkung der Öffentlichkeit zu den Ergebnissen der Lärmkartierung erhält die Öffentlichkeit in der Zeit vom 28.02.2024 bis einschließlich 28.03.2024 die Möglichkeit sich über die Ergebnisse der Lärmkartierung und deren Bewertung zu informieren und Anregungen und Hinweise zu den benannten Schwerpunkten einzubringen.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung werden auf der kommunalen Website veröffentlicht und liegen zusätzlich zur Einsicht im Aushangbereich des Rathauses im EG im Fachbereich 3 aus. Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen werden per E-Mail über rdnngsmtltnbknd entgegen genommen.
Nach Auswertung der eingegangenen Hinweise aus der Öffentlichkeit, wurde auf Basis der Vorgaben des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr der vorläufige Endbericht des Lärmaktionsplanes aufgestellt, zu dem im letzten Schritt noch die Träger der öffentlichen Belange beteiligt wurden.
In seiner Sitzung des Gemeinderates vom 23.05.2024 wurde der Lärmaktionsplan der Gemeinde Altenbeken beschlossen.