28. November 2023
Hinweise zum Winterdienst
Die Straßenreinigungssatzung verpflichtet Anlieger, die Gehwege von Schnee freizuhalten und Glätte zu beseitigen
Passend zur bevorstehenden Adventszeit hat der Winter die Gemeinde Altenbeken erreicht.
Um das Winterwetter unbeschwert und vor allen Dingen gefahrlos genießen zu können, möchte die Gemeinde Altenbeken alles Bürgerinnen und Bürger auf die Winterdienstpflicht hinweisen.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Altenbeken sind Anlieger verpflichtet Gehwege von Schnee freizuhalten und Glätte zu beseitigen.
Die Gehwege sind in einer für den Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. In Straßen ohne Gehweg ein Streifen von 1,00 m auf jeder Straßenseite freizuhalten. Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr (sonn- und feiertags von 09:00 bis 20:00) unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind am Folgetag zu beseitigen. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert werden. Zur Bekämpfung von Glatteis sind vorrangig abstumpfende Mittel einzusetzen. Der Einsatz von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten und nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) oder an gefährlichen Stellen an Gehwegen erlaubt.