15. Mai 2024
Grundsteuerreform 2025
Zum 01. Januar 2025 wird die neue Grundsteuerregelung in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier:
15. Mai 2024
Zum 01. Januar 2025 wird die neue Grundsteuerregelung in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier: