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31. Oktober 2023

Einwendungsfrist zu den Windenergieanlagen in Schwaney

Die Gemeinde Altenbeken möchte die Bürgerinnen und Bürger auf die Einwendungsfrist zu den geplanten 9 Windenergieanlagen in Schwaney hinweisen. Einwendungen gegen das geplante Vorhaben können noch bis einschließlich 19. November 2023 bei der Kreisverwaltung Paderborn erhoben werden.

Kartenausschnitt der beantragten neun Windenergieanlagen in Schwaney
Kartenausschnitt der beantragten neun Windenergieanlagen in Schwaney
Bereits am 15. September 2023 hat die Gemeinde Altenbeken über die Anträge von Investoren zu neun Windenergieanlagen mit einer Größe bis zu 261 m auf Flächen südwestlichen von Schwaney informiert. Aus Sicht der Gemeinde können die Anträge aktuell jedoch nicht genehmigt werden, weil sich die geplanten neun Windenergieanlagen nicht in einer gültigen Wind-Vorrangzone befinden.
 
Nun möchte die Gemeinde Altenbeken darauf hinweisen, dass Einwendungen gegen das geplante Vorhaben unter vollständiger Angabe des Namens und der Anschrift des Einwenders noch bis einschließlich 19. November 2023 bei der Kreisverwaltung Paderborn erhoben werden können.

Die Einwendungen müssen schriftlich oder zur Niederschrift bei der

Kreisverwaltung Paderborn
Amt 66 Umweltamt – Sachgebiet Immissionsschutz
Aldegreverstraße 10-14
33102 Paderborn


oder per E-Mail unter fb66krs-pdrbrnd erfolgen.
Maßgebend für eine fristgerechte Einwedung ist der Eingang bei der Kreisverwaltung Paderborn bis zum 19. November 2023.

Alle Einwendungsschreiben werden anschließend an die Antragssteller, zu denen die Happenberg Windgemeinschaft GbR, die Energieplan Ost West GmbH & Co. KG und die Uhrenberg Windgemeinschaft GbR zählen, zur Stellungnahme weitergeleitet. Sofern die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind, können auf Verlangen Name und Anschrift des Einwenders unkenntlich gemacht werden.

Ansprechpartner