31. Oktober 2023
Einwendungsfrist zu den Windenergieanlagen in Schwaney
Die Gemeinde Altenbeken möchte die Bürgerinnen und Bürger auf die Einwendungsfrist zu den geplanten 9 Windenergieanlagen in Schwaney hinweisen. Einwendungen gegen das geplante Vorhaben können noch bis einschließlich 19. November 2023 bei der Kreisverwaltung Paderborn erhoben werden.
Nun möchte die Gemeinde Altenbeken darauf hinweisen, dass Einwendungen gegen das geplante Vorhaben unter vollständiger Angabe des Namens und der Anschrift des Einwenders noch bis einschließlich 19. November 2023 bei der Kreisverwaltung Paderborn erhoben werden können.
Die Einwendungen müssen schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Kreisverwaltung Paderborn
Amt 66 Umweltamt – Sachgebiet Immissionsschutz
Aldegreverstraße 10-14
33102 Paderborn
oder per E-Mail unter fb66krs-pdrbrnd erfolgen.
Maßgebend für eine fristgerechte Einwedung ist der Eingang bei der Kreisverwaltung Paderborn bis zum 19. November 2023.
Alle Einwendungsschreiben werden anschließend an die Antragssteller, zu denen die Happenberg Windgemeinschaft GbR, die Energieplan Ost West GmbH & Co. KG und die Uhrenberg Windgemeinschaft GbR zählen, zur Stellungnahme weitergeleitet. Sofern die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind, können auf Verlangen Name und Anschrift des Einwenders unkenntlich gemacht werden.