21. Mai 2024
Bürgerentscheid um die Bewerbung als Nationalpark Egge startet
Nationalpark in der Egge - Ja oder Nein? Diese Frage bewegt derzeit viele Bürgerinnen und Bürger in den Kreisen Paderborn und Höxter. Nun startet der Bürgerentscheid!
Der Bürgerentscheid zum geplanten Nationalpark Egge rückt näher. Er muss spätestens drei Monate nach dem entsprechenden Kreistagsbeschluss Mitte März durchgeführt werden. Durch den Kreis Paderborn wurden nun die Abstimmungsunterlagen erstellt.
Diese werden nun seit Dienstag, den 21. Mai 2024 an jede abstimmungsberechtigte Person im Kreis Paderborn, die in den Abstimmungsverzeichnissen der Städte und Gemeinden des Kreis Paderborn eingetragenen sind, verschickt. In Summe sind dies rund 238.000 Personen. Dies geschieht Kommune für Kommune in der Reihenfolge des Alphabets. Sprich: Zuerst erhalten die Wählerinnen und Wähler in Altenbeken ihre Unterlagen, zuletzt die Bürgerinnen und Bürger in Salzkotten. Bis Anfang Juni sollten alle Briefe zugestellt sein.
Abgestimmt wird ausschließlich per Briefwahl über die Frage „Soll sich der Kreis Paderborn beim NRW-Umweltministerium um die Realisierung des zweiten Nationalparks auf den landeseigenen Flächen der Eggeregion bewerben?“. In dem Schreiben enthalten ist die Abstimmungsbenachrichtigung einschließlich sämtlicher erforderlicher Unterlagen: der Stimmschein mit eidesstattlicher Erklärung, der Stimmzettel, einen grünen Stimmzettelumschlag, einen mit der Anschrift des Landrates des Kreises Paderborn versehenen gelben Abstimmbriefumschlag sowie ein Merkblatt für die Briefwahl.
Der Stimmbriefumschlag mit Inhalt muss rechtzeitig wieder bei der Kreisverwaltung eingehen, spätestens am Mittwoch, 12. Juni 2024, um 12:00 Uhr. Die Auszählung erfolgt unmittelbar nach Fristende, wobei das Ergebnis bis Dienstag, 18. Juni 2024, vom Abstimmungsleiter, Landrat Christoph Rüther, festgestellt und öffentlich bekannt gemacht wird.
Der Bürgerentscheid ist positiv entschieden, wenn
- zum einen die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen für den Entscheid votiert hat
und
- zum anderen diese mindestens 15 Prozent der Bürger des Kreises Paderborn darstellt.
Sofern diese Mehrheit erreicht wird, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Kreistagsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Kreistages durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.