27. Mai 2025
Waldbrandgefahr im Driburger Grund: Offenes Feuer, Lagerfeuer und Grillen verboten

Im Bereich des Driburger Grundes besteht ganzjährig ein hohes Risiko für Wald- und Flächenbrände. Aufgrund der aktuellen Trockenheit ist die Gefahr weiter gestiegen.
Die Gemeinde Altenbeken weist deshalb nochmals ausdrücklich darauf hin, dass im gesamten Gebiet des Driburger Grundes offenes Feuer, Lagerfeuer und das Grillen strengstens verboten sind. Dies gilt unabhängig von temporären Wetterlagen und dient dem Schutz von Natur, Tieren und Menschen.
Zur Verdeutlichung wurden nun sechs neue Hinweisschilder im Gebiet aufgestellt. Die Beschilderung macht unmissverständlich auf das bestehende Verbot aufmerksam.
Das Ordnungsamt der Gemeinde wird ab sofort verstärkt kontrollieren, ob das Verbot eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Gerade mit Blick auf die anstehenden Feiertage im Mai bittet die Gemeinde alle Besucherinnen und Besucher des Driburger Grundes um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme.
Vielen Dank für Ihr Verständnis