Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Open Street Map), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

27. Mai 2025

Waldbrandgefahr im Driburger Grund: Offenes Feuer, Lagerfeuer und Grillen verboten

Waldbrandgefahr

Im Bereich des Driburger Grundes besteht ganzjährig ein hohes Risiko für Wald- und Flächenbrände. Aufgrund der aktuellen Trockenheit ist die Gefahr weiter gestiegen.

Die Gemeinde Altenbeken weist deshalb nochmals ausdrücklich darauf hin, dass im gesamten Gebiet des Driburger Grundes offenes Feuer, Lagerfeuer und das Grillen strengstens verboten sind. Dies gilt unabhängig von temporären Wetterlagen und dient dem Schutz von Natur, Tieren und Menschen.

Zur Verdeutlichung wurden nun sechs neue Hinweisschilder im Gebiet aufgestellt. Die Beschilderung macht unmissverständlich auf das bestehende Verbot aufmerksam.

Das Ordnungsamt der Gemeinde wird ab sofort verstärkt kontrollieren, ob das Verbot eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Gerade mit Blick auf die anstehenden Feiertage im Mai bittet die Gemeinde alle Besucherinnen und Besucher des Driburger Grundes um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme.

Vielen Dank für Ihr Verständnis