20. März 2025
Grundsteuerbescheide werden versandt

Ab Freitag dem 21.03.2025 gehen die Bescheide in die Post.
„Grundsteuerbescheide 2025: Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer
Am Freitag, den 21. März 2025, versendet die Gemeinde Altenbeken die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025. Diese basieren erstmals auf der neuen gesetzlichen Grundlage der Grundsteuerreform.
Warum gibt es eine neue Berechnung?
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Daher wurde die Grundsteuer bundesweit reformiert. In Nordrhein-Westfalen kommt nun das modifizierte Bodenwertmodell zum Einsatz, das die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlage nutzt.
Wie setzt sich die Grundsteuer zusammen?
Die Berechnung der neuen Grundsteuer erfolgt in drei Schritten:
Das Finanzamt Paderborn hat den Grundsteuerwert Ihres Grundstücks auf Basis Ihrer Grundsteuererklärung ermittelt.
Daraus wurde der Grundsteuermessbetrag berechnet.
Die Gemeinde Altenbeken multipliziert diesen Wert mit dem festgelegten Hebesatz und setzt so die endgültige Grundsteuer fest.
Wichtig: Die Gemeinde Altenbeken ist an die Berechnungen des Finanzamts gebunden. Einwendungen zum Grundsteuerwert oder zum Grundsteuermessbetrag müssen beim Finanzamt Paderborn eingereicht werden. Falls dort ein Einspruch erfolgreich ist, wird der Grundsteuerbescheid der Gemeinde automatisch angepasst.
Was bedeutet „aufkommensneutral“?
Der Gemeinderat Altenbeken hat einen aufkommensneutralen Hebesatz beschlossen. Das bedeutet: Die Gemeinde nimmt durch die Grundsteuerreform insgesamt nicht mehr Geld ein als zuvor. Das heißt aber nicht, dass jeder Eigentümer den gleichen Betrag wie im Vorjahr zahlt. Je nach Grundstückswert kann die individuelle Grundsteuer steigen oder sinken.
Fragen? Hier sind die richtigen Ansprechpartner:
Fragen zum Grundsteuerwert oder zum Grundsteuermessbetrag?
Finanzamt Paderborn: 05251/100 1959 (Montag bis Freitag, 9:00–13:00 Uhr)
Fragen zum Hebesatz?
Gemeinde Altenbeken: 05255/1200-98 (ab dem 21.03.2025)
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Website der Finanzverwaltung NRW: www.grundsteuer.nrw.de.